AGBs

# ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
**Airtec Energie Sàrl — shop.airtec-energie.ch**

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## 1. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche unsere Lieferungen und Leistungen. Mit jeder Bestellung erkennt der Käufer deren Anwendbarkeit und Geltung ausdrücklich an.

1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Anwendung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (wie SIA-Normen, Einkaufsbedingungen des Käufers oder andere), erzeugen nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie von unserer Seite schriftlich bestätigt wurden.

1.3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

1.4. Diese Bedingungen treten am 01.01.2026 in Kraft und ersetzen alle bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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## 2. Bestellungen – massgebliche Auftragsbestätigung – Änderungen und Stornierungen

2.1. Unsere Preise basieren auf Bestellungen, die auf vom Käufer bereitgestellten Stücklisten beruhen. Von uns erstellte Planausschnitte werden, sofern nicht anders vereinbart, nach effektivem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, diese auf Richtigkeit zu prüfen und zu bestätigen.

2.2. Unsere Auftragsbestätigung allein ist massgeblich für die Produktion und Ausführung der Lieferung.

2.3. Bei telefonisch aufgegebenen Bestellungen trägt der Käufer die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Artikelreferenzen, Mengen und sonstigen mitgeteilten Angaben. Bei Bestellungen über unseren Onlineshop gilt die per E-Mail zugestellte Auftragsbestätigung als massgeblich.

2.4. Materialien oder Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.

2.5. Auftragsänderungen oder Stornierungen nach Produktionsbeginn sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gültig. Die daraus entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers. Solche Änderungen können zudem eine Verschiebung der Lieferfrist nach sich ziehen.

2.6. Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald alle Auftragsdetails endgültig geklärt und einvernehmlich bestätigt worden sind.

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## 3. Preise

3.1. Die in unseren Unterlagen und auf unserem Onlineshop aufgeführten Preise können grundsätzlich jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

3.2. Preiserhöhungen werden jedoch in der Regel im Voraus angekündigt. Produkte, die vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung geliefert werden sollen, werden zu den alten Preisen fakturiert; spätere Lieferungen werden zu den neuen Preisen in Rechnung gestellt.

3.3. Alle in unseren Unterlagen genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.).

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## 4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller weiteren uns zustehenden Forderungen unser Eigentum. Airtec Energie Sàrl ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Ab Lieferung trägt der Vertragspartner von Airtec Energie Sàrl die Verantwortung für jede Beschädigung oder jeden Verlust der gelieferten Waren, selbst bei fehlendem Verschulden und einschliesslich höherer Gewalt. Sind diese Waren durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung oder eine Gesamtversicherung gedeckt, tritt der Vertragspartner im Schadenfall alle diesbezüglichen Ansprüche gegenüber der Versicherung im Voraus an Airtec Energie Sàrl ab.

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## 5. Lieferbedingungen

5.1. Das Lieferdatum wird so präzise wie möglich nach bestem Wissen angegeben. Es kann jedoch nicht garantiert werden. Sind Lieferfristen jedoch ausdrücklich als feste Termine vereinbart, haben sie verbindlichen Charakter.

5.2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware unser Lager verlassen hat oder der Käufer darüber informiert wurde, dass die Ware versandbereit ist.

5.3. Wird die bestellte Ware zum vereinbarten Lieferdatum nicht abgerufen, sind wir berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die Einlagerung der zum vereinbarten Termin bereitgestellten Waren gehen zu Lasten des Käufers.

5.4. Wir sind berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, wenn der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält.

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## 6. Versand- und Transportbedingungen

6.1. Wir entscheiden frei über die Wahl des Transportmittels. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Transportkosten im Katalogpreis unserer Artikel inbegriffen (mit Ausnahme von Express-, Same-Day- oder Nachtlieferungen). Im Falle der Lieferung durch einen Spediteur obliegt die Entladung dem Käufer und erfolgt auf dessen Kosten. Ist die Baustelle für Lastwagen nicht zugänglich, muss der Käufer rechtzeitig einen geeigneten Lieferort angeben.

6.2. Zusätzliche Transportkosten, die durch besondere Anweisungen des Käufers entstehen (Expresslieferung, festgelegte Ankunftszeit, telefonische Voranmeldung usw.), gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers.

6.3. Wir verwenden Verpackungen nach unserem Ermessen.

6.4. Jede Reklamation bezüglich eines während des Transports entstandenen Schadens muss vom Käufer unverzüglich schriftlich beim Spediteur, der Post oder dem Versender angezeigt werden.

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## 7. Gefahrenübergang

Wenn der Käufer die Ware in unserem Lager abholt oder wenn diese auf unsere Veranlassung durch einen Spediteur oder sonstige Dritte versandt wird, geht die Gefahr mit der Übergabe ab unserem Lager auf den Käufer über.

Wenn Transport und Entladung durch unser Personal mit eigenen Einrichtungen durchgeführt werden, findet der Gefahrenübergang ebenfalls beim Verlassen unseres Lagers statt, wenn die Ware den Boden des Lagers verlässt.

Wird die Ware zwar durch unser Personal und unsere Fahrzeuge transportiert, die Entladung jedoch durch das Team des Käufers oder von ihm beauftragte Dritte vorgenommen, geht die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeugs am Lieferort über.

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## 8. Technische Zeichnungen, Eigenschaften und Bedingungen

Die technischen Daten, Zeichnungen, Masse, Normschemata und Gewichte in unseren Angebotsunterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht Bestandteil einer Auftragsbestätigung sind. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen in der Herstellung vorzunehmen. Materialien können durch andere Materialien gleichwertiger Qualität ersetzt werden. In besonderen Fällen müssen verbindliche Masszeichnungen ausdrücklich verlangt werden.

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## 9. Urheberrecht und Eigentum an technischen Zeichnungen und Dokumenten

Technische Zeichnungen und Dokumente, die dem Käufer übergeben werden und nicht Bestandteil der gelieferten Waren sind, bleiben unser ausschliessliches Eigentum. Ihre Nutzung, ob unverändert oder bearbeitet, sowie ihre Weitergabe an Dritte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

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## 10. Zahlungsbedingungen

10.1. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

10.2. Die vereinbarten Zahlungsfristen sind auch dann einzuhalten, wenn nach dem Abgang der Lieferung aus unserem Lager irgendwelche Verzögerungen auftreten. Es ist nicht zulässig, Zahlungen mit der Begründung zu kürzen oder zurückzubehalten, dass Gutschriften noch nicht erteilt wurden oder Gegenforderungen nicht anerkannt worden sind.

10.3. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn das Fehlen von Teilen von geringem Belang die Nutzung der Lieferung nicht beeinträchtigt oder wenn ergänzende Arbeiten erforderlich sind.

10.4. Bei Zahlungsverzug wird ein branchenüblicher Verzugszins in Rechnung gestellt.

10.5. Wir behalten uns das Recht vor, laufende Bestellungen von der Vorauszahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen oder die Bestellung zu stornieren.

10.6. Ab einem bestimmten Bestellvolumen und sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht, wird bei Eingang der Auftragsbestätigung ein vorher festgelegter Anzahlungsbetrag in Rechnung gestellt.

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## 11. Warenrücknahme

11.1. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer ausschliesslich bereits in unserem Lager vorhandene Artikel unter Ausstellung einer Gutschrift zurückzunehmen, sofern diese zum Zeitpunkt der Rückgabe noch Teil unseres Lieferprogramms und neuwertig sind. Eine Rücknahmepflicht besteht nicht. Speziell im Werk hergestellte Artikel sind von jeder Rücknahme ausgeschlossen.

11.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, berechtigen Gutschriften zu keiner Barauszahlung und können ausschliesslich mit anderen Forderungen gegenüber dem Käufer verrechnet werden. Der Gutschriftswert beträgt höchstens 80 % des Produktpreises, ausschliesslich Steuern, Versand- und Montagekosten.

11.3. Die Ware muss franko an die vereinbarte Adresse zurückgesandt und von einem Lieferschein begleitet werden. Vom Gutschriftsbetrag werden Kontroll-, Versandkosten sowie allfällige Instandsetzungskosten (Verpackung und anderes) abgezogen.

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## 12. Kontrolle / Reklamationen bei Empfang der Lieferung

12.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Empfang zu prüfen. Er muss innerhalb von fünf Tagen ab Empfang schriftlich jedes nicht dem Lieferschein entsprechende Produkt oder offensichtliche Mängel melden (Transportschäden sind durch Ziffer 6.4 geregelt).

12.2. Fehlt eine fristgerechte Reklamation, gelten Lieferungen und Leistungen als abgenommen. Eine verspätete Reklamation führt zum Verlust des Garantieanspruchs.

12.3. Möchte der Käufer Tests oder Qualitätskontrollen durchführen, müssen diese schriftlich vereinbart werden und gehen zu Lasten des Käufers.

12.4. Reklamationen wegen Mängeln an der Ware haben keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsfristen.

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## 13. Reklamation wegen Mängeln, die bei der Warenannahme nicht festgestellt werden konnten

Der Käufer muss jeden Mangel, der bei der Warenannahme nicht erkennbar war, sofort nach seiner Entdeckung melden, analog dem Verfahren gemäss Ziffer 12, und in jedem Fall vor Ablauf der in Ziffer 14 genannten Garantiefristen.

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## 14. Garantiefristen / Dauer und Beginn

14.1. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab Lieferdatum. Bei verborgenem Mangel verlängert sich diese Frist auf 60 Monate ab Lieferdatum. Als verborgene Mängel gelten nicht solche, die der Käufer vor Ablauf der ordentlichen Garantiefrist hätte erkennen können.

14.2. Die Basisgarantiefristen (ohne Verlängerung gemäss Ziffer 15) gelten erneut für Waren, die im Rahmen von Garantieleistungen gemäss Ziffer 15 nachgeliefert werden. Jedoch werden die Fristen für ursprünglich gelieferte, einwandfreie Teile nicht verlängert.

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## 15. Garantieausführung

15.1. Die Garantie umfasst die in unseren Katalogen und Auftragsbestätigungen beschriebenen Leistungen sowie das Freisein der Ware von Mängeln.

15.2. Wir erfüllen unsere Garantieverpflichtungen nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Reparatur der mangelhaften Waren oder Installationselemente oder durch kostenlose Bereitstellung von Ersatzteilen ab Lager. Jede weitere Forderung des Käufers ist ausgeschlossen, insbesondere Preisminderung, Wandlung, Schadenersatz, Erstattung von Austausch-, Gutachter-, Folge-, Betriebsunterbrechungs-, Wasserschäden oder Umweltschäden.

15.3. Bei zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) kann der Käufer jedoch mangelhafte Teile austauschen oder reparieren lassen. Wir übernehmen die Kosten nur nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung und Genehmigung unsererseits, gemäss den branchenüblichen Regiestunden-Sätzen. Im Ausland durchgeführte Austauscharbeiten sind nicht durch diese Regelung gedeckt.

15.4. Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn wir rechtzeitig über den eingetretenen Schaden informiert wurden (vgl. Ziffern 12 und 13).

15.5. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen.

15.6. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die für einen normalen und vorschriftsmässigen Betrieb erforderlichen Bedingungen zu gewährleisten.

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## 16. Garantieausschlüsse

16.1. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf höhere Gewalt, eine nicht den Regeln der Technik entsprechende Planung oder Ausführung, auf die Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien für Planung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Unterhalt oder auf unsachgemässe Arbeiten durch Dritte zurückzuführen sind.

16.2. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile.

16.3. Unregelmässige Oberflächen und Farbtönungsunterschiede bei Konstruktionselementen (insbesondere bei verzinkten Materialien), innerhalb einer Lieferung oder zwischen verschiedenen Lieferungen, stellen übliche Toleranzen dar und gelten nicht als Mängel.

16.4. Ausgeschlossen sind ferner Schäden, die durch Produkte verursacht werden, die eine aggressive Wirkung auf Stahl oder Dichtungen haben können, sowie solche, die durch Temperaturen ausserhalb des vorgeschriebenen Einsatzbereichs entstehen.

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## 17. Produkthaftung

Soweit der Käufer nicht selbst eine eigene Verantwortung trägt (insbesondere mangelhafte Installation, Produktveränderung, fehlerhafte Konstruktion, unzureichende Beratung oder analoge Situationen), haften wir direkt für Schäden im Sinne der Produkthaftungsgesetzgebung. In diesem Fall kann der Käufer den Geschädigten direkt gegen uns vorgehen lassen, der dann gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen gegen uns einleiten wird.

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## 18. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist an unserem Firmensitz.

Für alle durch diese Bedingungen nicht geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

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*Airtec Energie Sàrl — Chalais, Januar 2026*